Klima-Maßnahmen-Register

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Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg zur Umsetzung von Bundesrecht (insbesondere im Bereich Wärmeplanung)

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Energiewirtschaft
Datum des Eintrags 28.06.2024
Kurzbeschreibung Zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes -WPG- (und außerdem des Klimaanpassungsgesetzes) auf Bundesebene wurde das im Februar 2023 in Kraft getretene Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg im Sommer 2025 novelliert. Im Wärmeplanungsbereich wurde die bereits bestehende Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte (§ 27 Absatz 3 KlimaG BW) auf alle Gemeinden des Landes ausgeweitet. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten und zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung beizutragen. Außerdem wurde in der Novellierung die erforderliche landesrechtliche Umsetzung der neuen Anforderungen des WPG an die Betreiber von Wärmenetzen vorgenommen.
Weiterführende Informationen Das Änderungsgesetz ist am 06.08.2025 in Kraft getreten (GBl. 2025 Nr. 77). Die aktuelle Fassung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg findet sich hier. Der zur Anhörung freigegebene Gesetzentwurf findet sich im Beteiligungsportal des Landes und konnte dort bis zum 04.04.2025 kommentiert werden.
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Kommunen
Verwaltung
Startdatum Januar 2024
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)