Klima-Maßnahmen-Register

Zurück zur Übersicht

Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung stärken

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Abfallwirtschaft
Datum des Eintrags 28.06.2024
Kurzbeschreibung Optimierung der Einhaltung und Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), insbesondere der Getrennterfassung und stofflichen Verwertung von Gewerbeabfällen.
Weiterführende Informationen Begleitung der aktuellen Novellierung der GewAbfV, mit der die GewAbfV stringenter und vollzugstauglicher werden soll, um die getrennte Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen zu verbessern. Eine erneute Novelle ist dringend erforderlich, um mehr Wert- und Rohstoffe aus den Gewerbeabfällen der Vorbereitung zur Wiederverwertung oder dem Recycling zuzuführen. Nach wie vor wird die Gewerbeabfallverordnung seitens der Abfallerzeuger und -besitzer nicht flächendeckend umgesetzt. Es werden dadurch zu viele Wert- und Rohstoffe aus den Gewerbeabfällen der energetischen Verwertung zugeführt und damit die großen Potenziale der Gewerbeabfälle für die Kreislaufwirtschaft nicht genutzt.
Im Rahmen des fachlich wichtigen Themas der Gewerbeaufsicht 2024 zum Vollzug der GewAbfV wurden landesweit über 200 Überprüfungen der Getrenntsammlung verpackter und unverpackter Lebensmittelabfälle im Lebensmitteleinzelhandel entsprechend den Anforderungen der GewAbfV durchgeführt.
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Kommunen
Verwaltung
Alle verpflichteten nach § 1 Absatz 2 Nr.1 GewAbfV
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Vollzug
Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)