Klima-Maßnahmen-Register

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Rezyklat-Einsatzquoten

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Abfallwirtschaft
Datum des Eintrags 28.06.2024
Kurzbeschreibung Einsatz für Rezyklateinsatzquoten für die unterschiedlichsten Materialströme, wo sinnvoll und notwendig. Stärkung des Rezyklatmarktes/Sekundärrohstoffmarktes und hiermit verbunden Reduzierung der CO2-Emissionen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene sollen begleitet werden.
Weiterführende Informationen Begleitung des Bundes und der EU-Rahmenbedingungen im Bereich „Kunststoffe und Verpackungen". Die EU-Verpackungsverordnung wird nach Einschätzung des Umweltministeriums für das dringend benötigte „level-playing-field“ auf dem Verpackungsmarkt sorgen und Impulse für den Rezyklatmarkt geben. Damit wird sie auch die in diesem Bereich getätigten Investitionen schützen und weitere Investitionsanreize setzen. Der Zeithorizont/Wirkung der Verpackungsverordnung ist jedoch eher mittel- und langfristig zu sehen. Zu-dem wird es auf die konkrete Ausgestaltung der delegierten Rechtsakte ankommen. In diesem Zusammenhang hat BW im Bundesratsverfahren zum VerpackDG unter anderem einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine frühzeitige Nutzung der Ökomodulation abzielt. Konkret geht es um eine Mindestdifferenzierung der Beteiligungsentgelte zur Privilegierung von Post-Consumer-Rezyklaten und recyclingfähigen Verpackungen, um eine stärkere ökologische Lenkungswirkung zu erzielen und den Absatzmarkt für Rezyklate zu stärken. Der Bundesrat hat diesen Antrag in seiner 1063. Sitzung beschlossen.
Rahmenbedingungen Bundesebene
Landesebene
Adressaten Unternehmen
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)