Klima-Maßnahmen-Register

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Abfallvermeidung bei Textilien

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Abfallwirtschaft
Datum des Eintrags 28.06.2024
Kurzbeschreibung Abfallvermeidung bei Textilien sowie stoffliches Recycling (Faser zu Faser) und Einsatz von Rezyklatfasern stärken. Dies soll durch die Optimierung von Rahmenbedingungen und ggf. Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden.
Weiterführende Informationen Begleitung der aktuellen Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, mit welcher eine erweiterte Herstel-lerverantwortung für Textilien eingeführt werden soll. Am 16.10.2025 trat die geänderte EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richt-linie (EU) 2025/1892) in Kraft. Diese sieht die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, mit Textilien zusammenhängende Erzeugnisse und Schuhe vor.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 20 Monaten, im vorliegenden Fall bis zum 17.06.2027, ins nationale Recht umsetzen und innerhalb von 30 Monaten, bis zum 17.04.2028, die nationalen Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt haben. Die erweiterte Herstellerverantwortung kann zur Abfallvermeidung, Reduzierung von Treibhausgasen und Ressourcenverbrauch beitragen.
Mit einer Beschlussvorlage zur 104. Umweltministerkonferenz haben wir den Bund bereits dazu aufgefordert, die nationale Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zügig voranzutreiben und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor zu stärken.
Rahmenbedingungen Bundesebene
EU-Ebene
Adressaten Unternehmen
Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)