Klima-Maßnahmen-Register

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Konnexitätszahlungen an Gemeinden für Wärmeplanung

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Energiewirtschaft
Datum des Eintrags 26.06.2024
Kurzbeschreibung Mit der Umsetzung des 2024 in Kraft getretenen Bundes-Wärmeplanungsgesetzes (WPG) werden sämtliche Gemeinden wärmeplanungspflichtig. Fertiggestellte und begonnene Wärmeplanungen nach den bisherigen Landesregelungen genießen Bestandsschutz. Das Land beabsichtigt, auch die Wärmeplanung nach dem WPG durch die Ausschüttung von Konnexitätsmitteln zu unterstützen. Hierzu sollen vom Bund für diesen Zweck bereitgestellte Finanzmittel eingesetzt werden.
Weiterführende Informationen Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur kommunalen Wärmeplanung
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Kommunen
Startdatum Januar 2025
Enddatum Dezember 2028
Maßnahmenart finanzielle Anreize
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)