Klima-Maßnahmen-Register

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Sicherheit auf Straßen

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 23.06.2024
Kurzbeschreibung Fuß- und Radwege sollen möglichst getrennt, direkt und sicher gestaltet sein.
Die Fortbewegung zu Fuß und mit dem Rad wird vielerorts noch als zu wenig sicher empfunden. Daher bringen Eltern ihre Kinder mit dem Auto zu Schule, auch andere Kurzstrecken werden mit dem Pkw zurückgelegt.
Bis 2030 soll die Zahl der verletzten Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer innerorts im Vergleich zu 2020 halbiert werden.
Insbesondere das Radfahren auf der Straße und das Queren von Straßen wird als gefährlich erlebt. Nicht überall können eigenständige Fußwege und zusätzlich eigenständige Radwege angelegt werden. Daher spielt die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten eine zentrale Rolle. Da die Fahrgäste des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) in der Regel zu Fuß zur Haltestelle gelangen, profitiert der ÖV von der gestiegenen Attraktivität seiner Haltestellen zu Fuß.
Tempo 30-Anordnungen sind seit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrs-ordnung im Jahr 2024 leichter umsetzbar. Ergänzend kommen städtebaulichverkehrsplanerische Konzepte in Frage.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen sollten durch den Umbau von Straßen sowie Kontrollen begleitet werden, um so die Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit sicherzustellen.
Weiterführende Informationen Bitte beachten Sie aktuelle Presseartikel beziehungsweise Landtagsanfragen.

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/landeskonzept-mobilitaet-und-klima/roadmap-klima-und-mobilitaet
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Kommunen
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)