Klima-Maßnahmen-Register

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Privilegieren von klimafreundlichen Fahrzeugen

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 22.06.2024
Kurzbeschreibung Lokale Ausnahmen für klimafreundliche Fahrzeuge (z. B. Parkgebühren, Fahrspurennutzung, emissionsarme Stadtteile) haben einen erheblichen Einfluss auf Kauf und Nutzung klimaneutraler Fahrzeuge.
In Deutschland gesetzlich mögliche Instrumente des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) umfassen derzeit die Bereiche Nutzung/Gebühren von Parkplätzen, Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen (insbesondere Busfahrstreifen) und Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen/ Durchfahrtsverboten.
Weiterführende Informationen https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/landeskonzept-mobilitaet-und-klima/roadmap-klima-und-mobilitaet
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Unternehmen
Kommunen
Verwaltung
Startdatum Mai 2021
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart finanzielle Anreize
Beschaffung
Ordnungsrecht
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung