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Zurück zur ÜbersichtJährliches Emissionsprogramm "Green Bond Baden-Württemberg"
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg |
| Sektor | Querschnitt |
| Datum des Eintrags | 31.05.2022 |
| Kurzbeschreibung | Mit den Erlösen der Green Bonds werden ökologisch-nachhaltige Projekte und Vorhaben refinanziert. Der Green Bond schafft dabei Transparenz über Ausgaben, die Beiträge zu den sechs Umweltzielen leisten, die von der relevanten EU-Verordnung als Bedingung ökologisch-nachhaltigen Wirtschaftens definiert worden sind (die sogenannte "EU-Taxonomie"). Die Regeln für die Auswahl der Projekte sowie die resultierende Projektliste werden jährlich durch eine externe Agentur überprüft (Second Party Opinion = SPO). Eine Wirkungsberichterstattung (Impact Reporting) wird jährlich veröffentlicht. Das zu Grunde liegende Rahmenwerk ("Green Bond Framework") orientiert sich an den Green Bond Principles der International Capital Market Association ("ICMA") sowie der EU-Taxonomie. |
| Weiterführende Informationen | Website des Ministeriums für Finanzen zum Green Bond Baden-Württemberg |
| Landesaktivitäten | Nachhaltige Finanzen |
| Rahmenbedingungen | keine konkrete Rahmensetzung |
| Adressaten | Investor*Innen |
| Startdatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Enddatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Maßnahmenart | weitere ökonomische Instrumente |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |