Klima-Maßnahmen-Register

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Wohnraumförderprogramm „Wohnungsbau BW 2022“

Verantwortliches Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sektor Gebäude
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand wurde zum 1. Juni 2022 an verbesserte Standards des Klimaschutzes im Gebäudebereich geknüpft: Das Erreichen des überobligatorischen Standards entsprechend dem KfW-Effizienzhausstandard 70 ist erforderlich (=Fördervoraussetzung). Diese Maßnahme verpflichtet künftige Förderempfänger zur Umsetzung eines überobligatorisch energetischen Anforderungsniveaus, gleichfalls stellt die gewährte Förderung einen Anreiz dar, mit dem Ziel, Häuser energetisch anspruchsvoller zu sanieren.
Weiterführende Informationen Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Wohnraumförderung
Landesaktivitäten klimaneutrale Landesverwaltung
Rahmenbedingungen Bundesebene (GEG, BEG) Koalitionsvertrag 2021-26
Bundesebene
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart finanzielle Anreize
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung