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Online-Klima-Maßnahmen-Register
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
| Sektor | Gebäude |
| Datum des Eintrags | 31.05.2022 |
| Kurzbeschreibung | Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand wurde zum 1. Juni 2022 an verbesserte Standards des Klimaschutzes im Gebäudebereich geknüpft: Das Erreichen des überobligatorischen Standards entsprechend dem KfW-Effizienzhausstandard 70 ist erforderlich (=Fördervoraussetzung). Diese Maßnahme verpflichtet künftige Förderempfänger zur Umsetzung eines überobligatorisch energetischen Anforderungsniveaus, gleichfalls stellt die gewährte Förderung einen Anreiz dar, mit dem Ziel, Häuser energetisch anspruchsvoller zu sanieren. |
| Weiterführende Informationen | Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Wohnraumförderung |
| Landesaktivitäten | klimaneutrale Landesverwaltung |
| Rahmenbedingungen | Bundesebene (GEG, BEG) Koalitionsvertrag 2021-26 Bundesebene |
| Adressaten | Bürgerinnen und Bürger Kommunen Unternehmen |
| Startdatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Enddatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Maßnahmenart | finanzielle Anreize |
| Wirkungsweise | mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung |