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Zurück zur ÜbersichtFünfter Klimapakt des Landes mit den Kommunalen Landesverbänden
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
| Sektor | Querschnitt |
| Datum des Eintrags | 25.06.2025 |
| Kurzbeschreibung | Mit dem Klimapakt bekennen sich die Partner zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und der Klimawandelanpassung und zu den Zielen des Klimaschutz-und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW). Mit dem Klimapakt setzen das Land und die Kommunalen Landesverbände auch den gesetzlichen Auftrag des KlimaG BW um, wonach das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Vorbildfunktion unterstützt. Im seiner 5. Ausgabe werden für die Förderprogramme Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt bereitgestellte KIF-Mittel i.H.v. 50 Mio. Euro und Landesmittel i.H.v. 32 Mio. Euro vereinbart. |
| Weiterführende Informationen | Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Klimaschutzpakt. |
| Landesaktivitäten | Nachsteuerung |
| Rahmenbedingungen | keine konkrete Rahmensetzung |
| Adressaten | Kommunen |
| Startdatum | Januar 2025 |
| Enddatum | Dezember 2026 |
| Maßnahmenart | finanzielle Anreize |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |