Klima-Maßnahmen-Register

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Batteriepfand für ausgewählte Batteriearten

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Abfallwirtschaft
Datum des Eintrags 25.06.2025
Kurzbeschreibung Große Mengen an Batterien werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und daher nicht recycelt. Hierdurch wer-den wertvolle Ressourcen der Kreislaufwirtschaft entzogen und die Summe an benötigten Primärrohstoffen steigt stetig. Zudem fügt eine nicht unerhebliche Anzahl an durch Batterien verursachten Bränden in Entsorgungsanlagen (anderer Abfall-ströme) der Entsorgungsbranche erheblichen Schaden zu. Ziel muss eine Zuführung von Batterien ins Batterierecycling und eine Steigerung der Sekundärrohstoffgewinnung sein, was zu einer deutlichen Emissionsminderung führen wird.
Weiterführende Informationen Einsatz für ein Batteriepfand für ausgewählte Batteriearten. Wie in Artikel 63 der EU-Batterieverordnung vorgesehen, soll die Kommission bis zum 31. Dezember 2027 die Durchführbarkeit und die potenziellen Vorteile der Einrichtung von Pfandsystemen für Batterien, insbesondere für Allzweck-Gerätebatterien beurteilen. Die Thematik wurde zudem auf der der 102. Umweltministerkonferenz im Juni 2024 in Bad Dürkheim und auf der 103. Umweltministerkonferenz im November 2024 in Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen der UMK-Beschlüsse zu "Batteriebrände in Abfallentsorgungsanlagen verhindern" sowie im „Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Lithium-Ionen-Batterien“ adressiert. Die Beschlüsse wurde jeweils gemeinschaftlich von BW zusammen mit anderen Bundesländern eingebracht und forderten effektive Maßnahmen zur Verminderung von Batteriebränden in Abfallentsorgungsanlagen sowie die Prüfung einer verbesserten Batterierücknahme durch die Einführung eines Pfandsystems für ausgewählte Batterien. Das Umweltministerium BW setzt sich weiterhin für die Einführung einer Pfandpflicht für Batterien ein.
Landesaktivitäten Nachsteuerung
Rahmenbedingungen Bundesebene
Adressaten Verwaltung
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Wirkungsweise langfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung