Klima-Maßnahmen-Register

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Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg zur Umsetzung von EU- und Bundesrecht (insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und Wärmeplanung)

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Energiewirtschaft
Datum des Eintrags 28.06.2024
Kurzbeschreibung Zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (und außerdem des Klimaanpassungsgesetzes) auf Bundesebene wird das im Februar 2023 in Kraft getretene Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg novelliert. Im Wärmeplanungsbereich wird die bereits bestehende Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte (§ 27 Absatz 3 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg) auf alle Gemeinden des Landes ausgeweitet. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung beizutragen. Die Wärmeplanung ist ein langfristiger, strategischer Prozess, der mit der Erstellung des Wärmeplans beginnt und insbesondere in konkrete Umsetzungsmaßnahmen auf Seiten der öffentlichen Stellen wie auch der privaten Investoren münden soll.
Weiterführende Informationen Der zur Anhörung freigegebene Gesetzentwurf findet sich im Beteiligungsportal des Landes und konnte dort bis zum 04.04.2025 kommentiert werden.
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen Bundesebene
EU-Ebene
Adressaten Kommunen
Verwaltung
Startdatum Januar 2024
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Regulierung
Wirkungsweise indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend)