KLIMA.LÄND.TIPPS
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- Klimafreundlich unterwegs
- Energiesparen
- Klimafreundliches wohnen
- Abfall vermeiden und Recycling
- Biodiversität
- Wasserverbrauch reduzieren
- Klimafolgen
- Zero Waste: So vermeidest du Plastikmüll im Alltag
- Klimabewusstsein & Engagement: So kannst du aktiv werden
- Klimafreundlich reisen
- Klimaschutz im Alltag
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Online-Klima-Maßnahmen-Register
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
| Sektor | Energiewirtschaft |
| Datum des Eintrags | 26.06.2024 |
| Kurzbeschreibung | Mit der Umsetzung des 2024 in Kraft getretenen Bundes-Wärmeplanungsgesetzes (WPG) werden sämtliche Gemeinden wärmeplanungspflichtig. Fertiggestellte und begonnene Wärmeplanungen nach den bisherigen Landesregelungen genießen Bestandsschutz. Das Land beabsichtigt, auch die Wärmeplanung nach dem WPG durch die Ausschüttung von Konnexitätsmitteln zu unterstützen. Hierzu sollen vom Bund für diesen Zweck bereitgestellte Finanzmittel eingesetzt werden. |
| Weiterführende Informationen | Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur kommunalen Wärmeplanung |
| Landesaktivitäten | KlimaG BW |
| Rahmenbedingungen | Bundesebene |
| Adressaten | Kommunen |
| Startdatum | Januar 2025 |
| Enddatum | Dezember 2028 |
| Maßnahmenart | finanzielle Anreize |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |