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Zurück zur ÜbersichtTiefengeothermie: Akzeptanzerhöhung durch Unterstützung des Landes beim Aufbau eines Ombudsvereins als Träger einer Ombudsperson Tiefengeothermie
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
| Sektor | Energiewirtschaft |
| Datum des Eintrags | 26.06.2024 |
| Kurzbeschreibung | Sehr selten treten bei Erkundungsmaßnahmen, bei Bohrungen oder beim Betrieb von Geothermieanlagen Erschütterungen auf, die zu Gebäudeschäden führen. Das bestehende Haftungssystem weist Schwächen auf. Es besteht daher Bedarf, ein schnelles, zuverlässiges und gleichmäßiges Schlichtungsverfahren zur Schadensbewältigung einzuführen. Hierfür soll eine neutrale Ombudsperson zuständig sein. So sollen Akzeptanzprobleme überwunden werden. |
| Weiterführende Informationen | Gutachten Tiefengeothermie: Link |
| Landesaktivitäten | Roadmap Tiefengeothermie |
| Rahmenbedingungen | bundesweit weitgehend einzigartiges Vorgehen |
| Adressaten |
Bürgerinnen und Bürger
Versicherungswirtschaft Projektierer |
| Startdatum | März 2025 |
| Enddatum | Dezember 2025 |
| Maßnahmenart |
Information und Beratung
Begleitung |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |