Klima-Maßnahmen-Register

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Fußverkehr

Verantwortliches Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sektor Verkehr
Datum des Eintrags 23.06.2024
Kurzbeschreibung Durchgängige Fußverkehrsnetze und ausreichend breite Wege, die alle wichtigen Einrichtungen innerhalb von Stadtteilen und Quartieren auf direktem Weg erreichbar machen, sind Grundvoraussetzung für mehr Fußverkehr. Die Fußverkehrsnetze sollen, ausgehend von den Ortsmitten und Schulwegen in Gemeinden, Städten, Stadtteilen und Teilorten, flächendeckend umgesetzt und lückenlos, sicher und barrierefrei gestaltet werden. Zudem werden flächendeckend qualifizierte Schulwegepläne erstellt, in denen geeignete Schulwege für eine eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen ausgewiesen werden.
An Bundes- und Landesstraßen werden Querungsbedarfe systematisch ermittelt, die Ampeln werden fußgängerfreundlicher gesteuert. Die Handlungsspielräume zur Umverteilung von Straßenraum zugunsten des Fußverkehrs an klassifizierten Straßen werden aufgezeigt und genutzt.
Eine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr sind in der Regel innerorts aufzuheben, die Gehwege werden von Hindernissen freigehalten.
Da Planung und Ausbau der Fußwege in kommunaler Zuständigkeit liegen, unterstützt das Land die Kommunen durch Förderung im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beim Ausbau der Fußverkehrsinfrastruktur und beim Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten. Außerdem fördert das Land Personalstellen für die Fußverkehrsförderung, Fußverkehrskonzepte, Fußverkehrsquerungskonzepte sowie qualifizierte Schulwegepläne. Die Regierungspräsidien agieren als zentrale Aktivierungs- und Beratungsinstanz für die Kommunen.
Weiterführende Informationen (https://www.aktivmobil-bw.de/fussverkehr/fussverkehrspolitik-des-landes) Website zum Fußverkehr auf aktivmobil-bw.de

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/landeskonzept-mobilitaet-und-klima/roadmap-klima-und-mobilitaet
Landesaktivitäten Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), FußverkehrsSTRATEGIE
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Kommunen
Bürgerinnen und Bürger
Startdatum Fortlaufende Maßnahme
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Förderung
Information und Beratung
Wirkungsweise mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung