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Online-Klima-Maßnahmen-Register
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Sektor | Verkehr |
| Datum des Eintrags | 22.06.2024 |
| Kurzbeschreibung | Zur angestrebten Steigerung des Anteils von E Fahrzeugen können lokal und regional spürbare Vorteile wie Nullemissionszonen in Wohnquartieren, die gegebenenfalls temporär ausgestaltet werden, beitragen. In Deutschland gesetzlich mögliche Instrumente des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) umfassen derzeit die Bereiche Nutzung/Gebühren von Parkplätzen, Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen (insbesondere Busfahrstreifen) und Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen/ Durchfahrtsverboten. Sie müssen einfacher in der Anwendung werden. Eine Weiterentwicklung der Benutzervorteile soll seitens des Landes initiiert und Modellvorhaben wie die Schaffung von Null-Emissionszonen in Wohnquartieren sollen unterstützt werden. |
| Weiterführende Informationen | Website des Ministeriums für Verkehr zur Förderung der Elektromobilität |
| Landesaktivitäten | Koalitionsvertrag |
| Rahmenbedingungen | keine konkrete Rahmensetzung |
| Adressaten |
Unternehmen
Kommunen Verwaltung |
| Startdatum | Mai 2021 |
| Enddatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Maßnahmenart |
finanzielle Anreize
Beschaffung Ordnungsrecht |
| Wirkungsweise | mittelfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung |