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Zurück zur ÜbersichtErstellung von Klimaschutzkonzepten durch die staatlichen Kultureinrichtungen; Arbeitshilfe Klimaschutzkonzept MWK
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg |
| Sektor | Querschnitt |
| Datum des Eintrags | 29.06.2023 |
| Kurzbeschreibung | Auf Grundlage des Leitfadens "Green Culture - Leitfaden für den Klimaschutz in den Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg" haben die staatlichen Kultureinrichtungen jeweils individuell einen ersten Entwurf eines Klimaschutzkonzepts in unterschiedlicher Ausprägung erstellt. Nun wird seitens des Ministeriums eine verbindliche Mustervorlage als Arbeitshilfe erarbeitet. |
| Weiterführende Informationen |
Aus den dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) übersendeten Klimaschutzkonzepten wird wurde nun unter Berücksichtigung der landes- und bundesrechtlichen Vorgaben mit Unterstützung der Klimaschutz- und Energieagentur (KEA) eine Arbeitshilfe für ein Klimaschutzkonzept in Kultureinrichtungen erstellt. Die Mustervorlage soll bis spätestens Herbst 2024 abgestimmt sein wird in Kürze veröffentlicht und den staatlichen Kultureinrichtungen zur Verfügung stehen. Diese werden verpflichtet, bis spätestens November 2026 ihr Klimaschutzkonzept an die erarbeiteten Vorgaben anzupassen und einmal jährlich über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Die Klimaschutz- und Energieagentur (KEA BW) steht bei dem Gesamtvorhaben dem MWK wie auch den staatlichen Kultureinrichtungen beratend zur Seite. Das Klimaschutzkonzept soll dazu dienen, strukturiert Klimaschutz umzusetzen und Maßnahmen festzulegen, um effektiven Klimaschutz und eine Reduktion der CO2-Emissionen sicherzustellen. Im Zusammenspiel mit dem CO2-Kulturrechner, der die Höhe der CO2-Emissionen ermittelt, ist es die Basis für Maßnahmen zur Emissionsreduktion. |
| Landesaktivitäten | klimaneutrale Landesverwaltung |
| Rahmenbedingungen |
Bundesebene
EU-Ebene |
| Adressaten | Kultureinrichtungen |
| Startdatum | Juli 2023 |
| Enddatum | November 2026 |
| Maßnahmenart | Monitoring und Evaluation |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |