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Zurück zur ÜbersichtKlimafreundliche Maßnahmen im Bereich des studentischen Wohnens
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg |
| Sektor | Gebäude |
| Datum des Eintrags | 29.06.2023 |
| Kurzbeschreibung | Laufender Austausch über klimafreundliche Maßnahmen der Studierendenwerke seit Juni 2022. Antrag von Baden-Württemberg/Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Entschließung im März 2022 im Bundesrat zur Einrichtung eines klimaschutzorientierten Wohnheimprogramms für Studierende |
| Weiterführende Informationen | Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Ausbau und zur klimaschutzorientierten Sanierung von studentischen Wohnheimen |
| Landesaktivitäten | § 11 Abs. 3 KGS BW |
| Rahmenbedingungen | Bundesebene |
| Adressaten |
Bürgerinnen und Bürger
Hochschulen |
| Startdatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Enddatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Maßnahmenart |
Information und Beratung
Information, Regulierung |
| Wirkungsweise | langfristiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung |