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Zurück zur ÜbersichtPflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen und Parkplätzen im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW)
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
| Sektor | Energiewirtschaft |
| Datum des Eintrags | 31.05.2022 |
| Kurzbeschreibung | Die Photovoltaikpflicht gilt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes und bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes. Außerdem greift sie beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen. |
| Weiterführende Informationen | Zur Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg befinden sich ein Praxisleitfaden, Fragen und Antworten (FAQs) und weitere Hilfen auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. |
| Landesaktivitäten | KlimaG BW |
| Rahmenbedingungen | keine konkrete Rahmensetzung |
| Adressaten |
Bürgerinnen und Bürger
Kommunen Unternehmen Verwaltung |
| Startdatum | Januar 2022 |
| Enddatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Maßnahmenart | Ordnungsrecht |
| Wirkungsweise | sofortiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung |