Klima-Maßnahmen-Register

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Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen und Parkplätzen im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW)

Verantwortliches Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Zuständiges Ressort Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sektor Energiewirtschaft
Datum des Eintrags 31.05.2022
Kurzbeschreibung Die Photovoltaikpflicht gilt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes und bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes. Außerdem greift sie beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen.
Weiterführende Informationen Zur Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg befinden sich ein Praxisleitfaden, Fragen und Antworten (FAQs) und weitere Hilfen auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Landesaktivitäten KlimaG BW
Rahmenbedingungen keine konkrete Rahmensetzung
Adressaten Bürgerinnen und Bürger
Kommunen
Unternehmen
Verwaltung
Startdatum Januar 2022
Enddatum Fortlaufende Maßnahme
Maßnahmenart Ordnungsrecht
Wirkungsweise sofortiger direkter Beitrag zur Emissionsminderung