Online-Klima-Maßnahmen-Register
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Zurück zur ÜbersichtAuflagen zum Klimaschutz aus der Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (HoFV II)
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg |
| Sektor | Querschnitt |
| Datum des Eintrags | 31.05.2022 |
| Kurzbeschreibung | Durch die Hochschulfinanzierungsvereinbarungen (HoFV) unterstützen die Hochschulen die übergeordneten Klimaschutzziele des Landes und leisten die notwendigen Beiträge, um das im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verankerte Ziel einer netto-treibhausgasneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen (zum damaligen Stand war jedoch noch das Zieljahr 2040 im damaligen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankert). Zum Beispiel: - Externer Strombezug wurde vollständig durch zertifizierten Ökostrom ersetzt. - Orientierung an den CO2-Flottendurchschnittswerten in den Kraftfahrzeug-(Kfz-)Fuhrparken an den Zielen der Landesregierung - Klimaabgabe bei Flugreisen - Obligatorisches Klimaschutzkapitel in den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen mit realisier- und messbaren Zielen sowie verbindlichen Maßnahmen zur CO2-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr - Monitoring, um die Fortschritte bei der CO2-Reduktion zu verdeutlichen - Die Hochschulen stellen auf der Grundlage ihrer in den relevanten Verwaltungsvorschriften festgelegten Betreiberverantwortung einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Gebäudebetrieb sicher und nehmen die hierfür notwendigen Aufgaben im Bereich Energiemanagement wahr. |
| Weiterführende Informationen | Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Hochschulfinanzierung 2021 bis 2025. |
| Landesaktivitäten | klimaneutrale Landesverwaltung |
| Rahmenbedingungen | keine konkrete Rahmensetzung |
| Adressaten | Hochschulen |
| Startdatum | Januar 2021 |
| Enddatum | Dezember 2025 |
| Maßnahmenart |
Ordnungsrecht
finanzielle Anreize Beschaffung |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |