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Zurück zur ÜbersichtNeuaufstellung Landesentwicklungsplan / Stärkung des Klimaschutzes bei der räumlichen Planung
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
| Sektor | Querschnitt |
| Datum des Eintrags | 31.05.2022 |
| Kurzbeschreibung | Im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) wird die Klimaresilienz, im Sinne der Anpassung an den Klimawandel sowie der Schutz des Klimas, einen Handlungsschwerpunkt bilden. Dabei sollen der Schutz vor Wasserextremen, die Sicherung der Wasserversorgung sowie der Schutz vor thermischer Belastung inhaltlich vertieft werden. Maßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaresilienz dienen, sollen querschnittsorientiert in allen Bereichen des LEP angelegt werden. Diese Vorgaben des LEP richten sich an die nachgeordneten Planungsebenen beziehungsweise die Fachplanung. Soweit ein Raumbezug gegeben ist, können auch Fachmaßnahmen in den LEP integriert werden. |
| Weiterführende Informationen | Weitere Informationen finden Sie hier im LEP-Portal. |
| Rahmenbedingungen | Bundesebene |
| Adressaten |
Kommunen
Regionalverbände |
| Startdatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Enddatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Maßnahmenart | Planerisches Instrument |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |