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Zurück zur ÜbersichtErweiterte bauordnungsrechtliche Möglichkeiten für den Holzbau
| Verantwortliches Ressort | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
|---|---|
| Zuständiges Ressort | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
| Sektor | Gebäude |
| Datum des Eintrags | 31.05.2022 |
| Kurzbeschreibung | Klimaschutz im Baurecht. Verwendung von Baustoffen mit möglichst geringem Treibhausgas-Effekt (GWP) zur Herstellung eines möglichst hohen Anteils umbauten Raumes, auch in neu eröffneten Bereichen (Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten) unter Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus. |
| Weiterführende Informationen | Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zu technischen Baubestimmungen |
| Landesaktivitäten | KlimaG BW |
| Rahmenbedingungen | keine konkrete Rahmensetzung |
| Adressaten |
Bürgerinnen und Bürger
Unternehmen Verwaltung |
| Startdatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Enddatum | Fortlaufende Maßnahme |
| Maßnahmenart | Ordnungsrecht |
| Wirkungsweise | indirekter Beitrag zur Emissionsminderung (vorbereitend/flankierend) |